AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die MS VIVA Saunafloßvermietung
Inhaber: Benjamin Lösch, Triftstr. 21a, 16348 Wandlitz nachfolgend -Vermieter- genannt.

Erstfassung: 01.09.2022.

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§ 1 Geltungsbereich 

1.1. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend -AGB- genannt) Bestandteil des Vertrages. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Geschäftsbedingungen für sich und alle Passagiere an. 

1.2.Mieter ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

§2 Vertragspartner 

2.1. Der Mietvertrag kommt zustande mit MS VIVA Saunafloßvermietung (Inhaber: Benjamin Lösch, Triftstr. 21a, 16348 Wandlitz). 

2.2. Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein.


§3 Buchung, Zahlung und Kaution

3.1. Die Buchung eines Saunafloßes erfolgt online auf www.saunafloss-werbellinsee.de Erst durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung einschließlich der AGBs durch den Vermieter und einer Bestätigung dieser durch den Mieter, kommt der Mietvertrag zustande. 

3.2. Der Mieter hat die Möglichkeit die Zahlung mittels angebotenen Bezahldienstleistern zu bezahlen. Alternativ kann der Mietpreis innerhalb von sieben Tagen via Überweisung bezahlt werden, sofern die Buchung nach dem 7. Tag erfolgt. Alternativ ist der Mietpreis bis spätestens vor Antritt des Aufenthaltes zu begleichen oder in bar vor Ort mitzubringen.

3.3. Die Kaution beträgt 500 € und ist am Tag der Bootsausgabe in bar mitzubringen.

§4 Umbuchung und Rücktritt

4.1. Die Umbuchung des Mietzeitraums sowie der Rücktritt vom Mietvertrag sind grundsätzlich möglich. Ein Rücktritts- oder Umbuchungsgesuch darf nur schriftlich, unter Nennung der Buchungsnummer, erfolgen. Eine Umbuchung muss bis spätestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin stattfinden. 

4.2. Die Bearbeitungsgebühr je Umbuchung bzw. Rücktritt vom Vertrag beträgt 30 EUR brutto. 

4.3. Zusätzlich fallen bei Rücktritt Stornierungsgebühren an, wobei in folgenden Fristen unterschieden wird: – 

  • Rücktritt am Tag des Mietbeginns: 100% Stornierungsgebühr vom Gesamtpreis
  • Rücktritt 2 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80% Stornierungsgebühr vom Gesamtpreis.
  • Rücktritt 8 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% Stornierungsgebühr vom Gesamtpreis.
    1. Rücktritt aufgrund von ungeeigneten Witterungsbedingungen: schlechtes Wetter (insbesondere Regen) rechtfertigt keine Absage durch den Mieter. Der Vermieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, insofern die Sicherheit, z.B. durch Unwetter, nicht garantiert werden kann. Hierzu zählen Sturm, starke Böen, Gewitter, starker Regen, Eis und starker Nebel.
    1. Abbruch des Aufenthalts bei ungeeigneter Witterung: Der Mieter hat das Saunafloß bei ungeeigneter Witterung an die nächste geeignete Stelle zu manövrieren, bei Bedarf zu pausieren und das Floß bei Notwendigkeit zu verlassen. Ebenso ist der Vermieter in einem solchen Fall umgehend darüber zu informieren, an welcher Stelle das Saunafloß pausiert. 
    1. Rücktritt wegen Schäden am Floß: Für den Fall dass das Boot aufgrund eines Schadens, z.B. von einer vorhergehenden Vermietung, dem Mieter nicht ausgehändigt werden kann, kann der Vermieter dem Mieter falls möglich einen anderen Termin anbieten oder ihm den gezahlten Gesamtbetrag zurückerstatten. Einen Anspruch auf Schadensersatz hat der Mieter nicht.
    1. Rücktritt wegen fehlender Fähigkeiten / Kenntnisse des Mieters: Sollte sich ein Mieter offensichtlich nach Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung nicht dazu eignen ein Saunafloß zu führen, darf ihm das Saunafloß nicht vermietet werden. Einen Anspruch auf Schadensersatz hat der Mieter daher nicht. 
    1. Rücktritt bei Unpünktlichkeit / Nichterscheinen des Mieters: Mieter und Vermieter treffen sich stets 15 Minuten vor Mietbeginn am Hafen des Saunafloßes. Sollten sich der Mieter bzw. teilnehmende Passagiere mehr als 30 Minuten verspäten, verfällt die Buchung. Bereits gezahlte Beträge des Mietpreises oder eingelöste Gutscheine verfallen. Offene Beträge können in Rechnung gestellt werden. Einen Anspruch auf Schadensersatz hat der Mieter nicht.

§5 Rechte und Pflichten des Vermieters

5.1. Betriebsbereites Saunafloß: Der Vermieter verpflichtet sich dazu dem Mieter das Boot zum vereinbarten Miettermin in einem einwandfreien betriebsbereiten Zustand zur Verfügung zu stellen.

5.2. Skipper: Sollte der Vermieter den Eindruck haben, dass der Mieter das Boot nicht sicher manövrieren, anlegen, ablegen oder ankern kann, kann der Vermieter dies als Skipper für den Mieter übernehmen. Dieser Service ist infolgedessen separat zu bezahlen. Pauschal werden 50 EUR inkl. MwSt. pro angefangene Stunde angesetzt. 

§6 Pflichten des Mieters

6.1 Floßführer, Fahrtüchtigkeit: Der Mieter benennt einen Floßführer sowie einen stellvertretenden Floßführer und teilt diese dem Vermieter vor Ablegen des Saunafloßes mit. Zur Ausweisung muss ein Personalausweis oder gleichwertiges, anerkanntes Dokument mitgeführt werden. Wird seitens des Vermieters ein Rudergänger eingesetzt ist der Floßführer dennoch für die Floßführung verantwortlich. Sowohl für den Mieter, den Floßeführer als auch für den stellvertretenden Floßführer gilt während der Vermietung ein Verbot von Alkoholkonsum und anderen, die Fahrtüchtigkeit einschränkenden, Substanzen.

6.2 Navigation: Die Navigation des Saunafloßes ist nur in ausreichend tiefen Wasser gestattet. Das Aufsetzten des Saunafloßes zum Anliegen im Uferbereich ist nicht gestattet. Beim Befahren ufernaher Bereiche oder außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist darauf zu achten nicht den Gewässergrund zu berühren. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter dazu berechtigt dem Mieter eine kostenpflichtige Untersuchung des Unterwasserschiffes sowie eventuell anfallende Reparaturen in Rechnung zu stellen.

6.3. Passagiere: Die Floßführer verpflichtet sich, nicht mehr als die bei Buchung angegebenen Personen einzuschiffen. Nicht angegebene Personen dürfen weder während der Fahrt noch vor Anker liegend, auch nicht kurzfristig, an Bord genommen werden. Die Mitnahme unbefugter Passagiere kann dem Mieter vom Vermieter im vollen Umfang in Rechnung gestellt werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die nachfolgenden Verhaltensregeln auch durch die anderen Passagiere jederzeit eingehalten werden. Der Vermieter ist während des Erlebnisses von der Aufsichtspflicht befreit. 

§7 Aus- und Rückgabe des Saunafloßes

7.1.Vermietung des Saunafloßes erfolgt nach der Binnenschifffahrt Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV). An Personen die offensichtlich nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung des Saunafloßes besitzen, alkoholisiert oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen, erfolgt keine Saunafloßausgabe. 

7.2 Zur Unterzeichnung des Mietvertrages hat sich der Mieter mit Personalausweis oder gleichwertig anerkanntem Dokument auszuweisen. 

7.3. Das Saunafloß muss spätestens 10 Minuten vor Ende des Mietzeitraums zurückgegeben werden. Sollte die Saunafloßrückgabe früher erfolgen, besteht kein Recht auf Mietminderung. Erfolgt die Rückgabe des Saunafloßes mehr als 10 Minuten nach Ende des Mietzeitraums, ist der Vermieter berechtigt dem Mieter entsprechende Mietausfälle in Rechnung zu stellen.

7.4. Zum Zeitpunkt der Saunafloßausgabe erhält der Mieter ein technisch einwandfrei funktionierendes, verkehrssicheres Boot inkl. Sauna und gebuchtem Zubehör. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Saunafloß einschließlich der Sauna sorgsam behandelt und in einem ordnungsgenäßen Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter haftet für die Einhaltung aller Regeln und Vorschriften. Nach der Rückgabe des Saunafloßes erfolgt eine Prüfung nach Vollständigkeit der Ausrüstung, eventuellen Schäden oder Verunreinigungen des Saunafloßes bzw. der Sauna. Ist seitens des Vermieters nichts zu beanstanden, erhält der Mieter seine Kaution in vollem Umfang zurück. 

§8 Nachtfahrten und mietbare Tageszeiten

8.1. Eine Mietung bei Dunkelheit ist grundsätzlich erlaubt. Die Mieter hat darauf zu achten, dass die Positionsleuchten angestellt sind. Bei einer Mietung des Saunafloßes über Nacht muss vor Einbruch der Nacht ein geeigneter Ankerplatz gefunden werden.

8.2. Abendfahrten bei Dunkelheit dürfen nur in vom Vermieter festgelegten Bereichen stattfinden. Auch die Ankerplätze bei Fahrten in der Dunkelheit werden mit dem Vermieter abgestimmt. Nach 21 Uhr darf auf dem gemieteten Saunafloß Musik nur noch leise, in Zimmerlautstärke, abgespielt werden.

§9 Haftung und Versicherung

Der Vermieter haftet für durch ihn vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden. Für schuldlos oder einfach fahrlässig herbeigeführte Sachschäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für verlorene oder liegengelassene Gegenstände des Mieters und der Passagiere. Der Vermieter haftet nicht für Rücktritte vom Mietvertrag seinerseits bei Bootsschäden, ungeeignetem Wetter, fehlender Fähigkeiten / Kenntnisse des Mieters (vgl. §5. Rechte und Pflichten des Vermieters).

§10 Haftung Mieter

Der Mieter haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden. Bei Verlust und/oder Beschädigung des Saunafloßes, der Sauna oder des Zubehörs haftet der Mieter im vollen Umfang. Weiterhin haftet der Mieter für Schadensnebenkosten wie z.B. Abschleppkosten, Mietausfall durch Reparatur, Sachverständiger usw. Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste und Unfälle der Passagiere.

§11 Versicherung

Die Boote sind in Bezug auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mit 10 Millionen € haftpflichtversichert. Die Kaskoversicherung deckt Schäden von höherer Gewalt, durch Schiffsbruch, Strandung, Sinken, Zusammenstoß, Feuer, Blitzschlag, Hagel, Unwetter. Alle Schäden die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind werden von der Versicherung nicht gedeckt. Für Schäden bis 500€ greift nicht die Versicherung, sondern wird die hinterlegte Kaution genutzt. Unfallschäden der an Bord befindlichen Personen sowie deren Eigentum sind nicht versichert.

§12 Gutscheine

Für die Mietung des Saunafloßes können Erlebnisgutscheine sowie Wertgutscheine erworben werden. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Kaufdatum.

§13 Schlussbestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird das Land Brandenburg als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich Vermieter und Mieter darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Allgemeine Verhaltensregeln

Verhalten auf dem Floß:

Jegliches offenes Feuer inklusive Grillen ist strengstens untersagt.

Alle Passagiere unter 10 Jahren, sowie solche, die nicht über gute Schwimmfähigkeiten verfügen, müssen an Bord stets eine durch den Vermieter bereitgestellte Rettungsweste tragen (ausgenommen: Sauna am Steg). 

Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung des Umwelt- und Naturschutz. 

Das Springen von der Terrassen-Rampe erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Haustiere wie Hunden und Katzen dürfen insofern ein Betrieb der Sauna stattfindet nicht in diese mitgenommen werden.

Es erfolgt eine Einweisung durch den Vermieter und der Mieter erhält etwaige Informations-Broschüren. Die Passagiere haben alle Regeln und Verhaltenshinweise jederzeit einzuhalten. Das Floß, samt Sauna und Zubehör sind jederzeit sorgsam zu behandeln und in einen einwandfreien Zustand zurückzugeben. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt der Mieter dass alle Passagiere über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine passende Schwimmhilfe tragen werden. Die Eltern bzw. der Mieter haben eine Aufsichtspflicht, sind also für das Verhalten der Kinder an Bord und in der Sauna verantwortlich.

Die Mieter verpflichtet sich das Boot nicht bei Unwetter, Nebel, Eis oder Hochwasser zu nutzen. Mieter und Bootsführer verpflichten sich Schifffahrts-, Natur- und Umweltvorschriften einzuhalten.

Verhalten in der Sauna: 

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Passagiere die Sauna stets pfleglich behandeln. Dazu gehört insbesondere, dass kein Schweiß auf die Saunabänke kommt. 

Der Ofen ist ausschließlich mit dem vom Vermieter bereitgestellten Holz zu beheizen. Es ist darauf zu achten, dass der Ofen nicht überladen wird und überhitzt. 

Es dürfen nur die durch den Vermieter bereitgestellten Aufgüsse verwendet werden.

In der Sauna ist der Verzehr von Speisen und Getränke untersagt. 

Die Sauna darf nur bei geankerten Boot betreten werden.

Es ist strikt untersagt Gegenstände jeglicher Art z.B. Handtücher o.ä. auf dem Ofen oder in seiner unmittelbaren Nähe zu platzieren, da sich diese sonst entflammen könnten.
Grundsätzlich gilt: kein Schweiß aufs Holz. 

Alkohol-Aufgüsse wie z.B. Wodka-Aufgüsse sind verboten.